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Schadensersatz statt und neben der Leistung

Schema

I. Schadensersatz statt der Leistung
Beim Schadenersatz statt der Leistung erlischt die Pflicht zur Erfüllung, vgl. § 281 IV BGB. Anstelle der Erfüllung tritt der Anspruch auf Schadenersatz. Es kann sich um Schadenersatz statt der ganzen Leistung oder um Schadenersatz statt eines Teils der Leistung handeln. 
     
1. Schadensersatz statt der ganzen Leistung (großer Schadensersatz)
Der Erfüllungsanspruch wird beim Schadensersatz statt der ganzen Leistung (großer Schadensersatz) vollständig durch den Schadenersatzanspruch surrogiert. 
Statt der Erfüllung kann wertentsprechend Schadenersatz in Geld gefordert werden. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht (so bei einer mangelhaften Leistung) müssen diese zurückgewährt werden, siehe § 281 V BGB (Lorenz/BeckOKBGB, § 281 BGB Rn. 74 ff.).

 

2. Schadenersatz statt eines Teils der Leistung (kleiner Schadenersatz)
Beim Schadensersatz statt eines Teils der Leistung (kleiner Schadensersatz) erlischt der Erfüllungsanspruch und es tritt Schadenersatz in Geld an dessen Stelle. 
Der Unterschied zum großen Schadenersatz (Schadensersatz statt der ganzen Leistung) besteht darin, dass die ursprünglich gewährten Sachen nicht zurückgegeben werden, der Käufer die mangelbehaftete Sache also behält.


Nur das „Mehr“ des Erfüllungsanspruchs wird durch Geld ersetzt, also die Differenz zwischen Wert der Sache im mangelfreien Zustand und ihrem tatsächlichen Wert (sog. mangelbedingter Minderwert).

 

II. Schadensersatz neben der Leistung
Der Schadenersatz neben der Leistung tritt, wie der Name schon sagt, nicht anstelle der Erfüllung. Vielmehr steht der ursprüngliche Erfüllungsanspruch – etwa auch als Nacherfüllungsanspruch – und der Schadenersatzanspruch nebeneinander und können kumulativ geltend gemacht werden (vgl. Riehm/BeckOGK, § 280 BGB Rn. 225 ff.).

 

III. Abgrenzung Schadensersatz statt und neben der Leistung

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Quellen:
Lorenz/BeckOKBGB, 65. Edition v. 01.02.2023, § 281 BGB Rn. 74 ff.
Riehm/BeckOGK, 01.07.2022, § 280 BGB Rn. 225 ff.
Lorenz, Das Deckungsgeschäft im System der Schadensarten oder: Was taugt die „Zauberformel“?, in: Rechtsgeschäft, Methodenlehre und darüber hinaus, LA für Detlef Leenen, 2012, S.  147 (151 ff.).

 


29.05.2023

Das vollständige Schema findest Du auf der heruntergeladenen PDF.
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