Schema
Merke: Die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) ist das dem Gläubiger primär zur Verfügung stehende Gewährleistungsrecht. Dem Schuldner wird damit eine Chance zum 2. Andienen gewährt, sodass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes noch eintreten kann.
I. Anspruch entstanden
1. Wirksamer Kaufvertrag, § 433 BGB
2. Mangel Siehe zu dem Mangelbegriff und seinen Problemen die Übersicht „§§ 434, 435 ff. BGB – Mangelbegriff“.
3. Vorliegen des Mangels im maßgeblichen Zeitpunkt
4. Zum Ausdruck gebrachtes Nacherfüllungsbegehren des Käufers, § 439 BGB
5. Kein wirksamer Gewährleistungsausschluss
a. Gesetzlicher Ausschluss
aa. Käufer hat Kenntnis des Mangels, § 442 I S. 1 BGB
bb. Käufer hat grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels, § 442 I S. 2 BGB
In diesem Fall bestehen die Gewährleistungsrechte des Käufers nur dann, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Beachte: Im Verbrauchsgüterkauf ist § 442 BGB nunmehr ausgeschlossen, siehe § 475 III S. 2 BGB.
b. Vertraglicher Ausschluss
Wurde ein Haftungsausschluss nach § 444 BGB vereinbart, so kann sich der Verkäufer darauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs nach §§ 474 ff. BGB sind unter anderem Abweichungen zum Nachteil des Verbrauchers, von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 441 und 443 BGB unzulässig, vgl. § 476 I BGB. Etwas anderes gilt bezogen auf den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz, § 476 III BGB.
Beachte weitergehend, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Haftungsausschluss nicht vereinbart werden kann, § 309 Nr. 8 b BGB. Anders ist dies insbesondere bei der Anwendung von AGB, die gegenüber Unternehmern verwendet werden, § 310 I BGB.
II. Nacherfüllungsanspruch erloschen
Eine Nacherfüllungspflicht ist dann ausgeschlossen, wenn sowohl eine Nachlieferung als auch die Nachbesserung unmöglich geworden ist, § 275 BGB. Ist dem Verkäufer nur eine der Varianten unmöglich, steht ihm bezogen auf diese Variante die Einrede zu. Bezogen darauf ist dann ein Nacherfüllungsanspruch ausgeschlossen.
1. Unmöglichkeit der Nachbesserung
2. Unmöglichkeit der Nachlieferung
III. Nacherfüllungsanspruch durchsetzbar
1. Unverhältnismäßige Kosten, § 439 IV BGB
P: Abgrenzung absolute zur relativen Unverhältnismäßigkeit (BeckOK BGB/Faust BGB § 439 Rn. 67-81)
2. § 275 III BGB
3. Keine Verjährung des Anspruchs, §§ 214 I iVm 438 BGB
Nach § 438 I Nr. 3 BGB verjähren die in § 437 Nr. 1 und 3 BGB (Nacherfüllung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen) bezeichneten Ansprüche in zwei Jahren, wobei die Frist mit Ablieferung der Sache beginnt.
IV. Rechtsfolgen
1. Wahlrecht des Käufers zwischen Nacherfüllung (§ 439 I Alt. 2 BGB) und Nachbesserung (§ 439 I Alt. 1 BGB)
Wählt der Käufer die Nacherfüllung/Nachlieferung, so hat ihm der Verkäufer eine andere mangelfreie Sache zu liefern. Im Falle der Nachbesserung trägt der Verkäufer die Pflicht, den Mangel zu beseitigen.
P: Wechsel der Wahl
...
Quellen:
BeckOK BGB/Faust BGB § 439 Rn. 2, 67-81.
Jauernig/Berger, 18. Aufl. 2021, BGB § 439.
OLG Celle, Urt. V. 19.12.2012, 7 U 103/12.
BGHZ 189, 196, NJW 2011, 2278.
18.10.2025
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