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§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

Schema

Merke: § 315c StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Unter einer konkreten Gefahr versteht man den Eintritt einer Gefahrenlage, in der die Sicherheit der betreffenden Güter so stark beeinträchtigt ist, dass es weitgehend vom Zufall abhängt, ob der Verletzungsschaden ausbleibt oder eintritt (sog. Beinahe – Unfall). Die Norm erfasst lediglich „Eingriffe von innen“, sog. verkehrsfeindliche Inneneingriffe, welche das Führen eines Fahrzeuges voraussetzen (Rengier, § 44 Rn. 1 f.). Zur Abgrenzung: § 315b StGB hingegen regelt einen „Eingriff von außen“, also von außen in den Straßenverkehr hinein (Außeneingriffe), weshalb dort das Führen eines Fahrzeuges logischerweise gerade nicht tatbestandsmäßig ist.


I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Im (öffentlichen) Straßenverkehr
Unter Straßenverkehr versteht man einen jeder Art von Bewegung dienenden Verkehr von Fahrzeugen und Fußgängern auf allen Wegen, Plätzen, Durchgängen und Brücken, die jedermann oder wenigstens allgemein bestimmten Gruppen von Benutzern zur Verfügung stehen.

 

Ob ein solcher Weg oft oder nie befahren wird, ist irrelevant, d.h., selbst die abgelegenste Landstraße „irgendwo im Nirgendwo“ lässt sich hierunter subsumieren. Anders ist dies bei Zufahrten oder Grundstücken in Privateigentum.

 

b. Tathandlung
aa. Nr. 1
(1) Fahrzeug
Ein Fahrzeug im Sinne des § 315c StGB ist jedes Fahrzeug, das zur Fortbewegung bzw. Beförderung von Personen oder Sachen dient und am Straßenverkehr teilnimmt.

Hierunter fallen auch E-Scooter, vgl. § 1 II StVG und § 1 I eKFV.

 

(2) Führen
Ein Fahrzeug wird geführt, wenn der Täter es selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in Bewegung setzt und dadurch wenigstens zum Teil selbst leitet.

 

P: Führt ein Fahrlehrer ein Fahrzeug?
Ein Fahrlehrer führt in der Regel das Fahrzeug nicht, da er es nicht wenigstens zum Teil leitet. Etwas anderes gilt, wenn er entweder bedingungslose Anweisungen an den Fahrer erteilt oder aber so in den Fahrvorgang eingreift, dass er die Führung des Fahrzeuges übernimmt.

 

(3) Fahruntüchtigkeit
Fahruntüchtigkeit meint, dass der Täter aufgrund seiner Gesamtleistungsfähigkeit, insbesondere infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher (psycho-physischer) Leistungsausfälle, nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlich Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (Fischer, § 315 c, Rn. 4 – 4c).

 

i. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, Nr.1 a) Alt. 1
Absolute Fahruntüchtigkeit: Ein Kraftfahrer ist absolut fahruntüchtig, wenn seine Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Tatzeitpunkt bei mindestens 1,1 Promille liegt (vgl. Rengier § 43 Rn. 6 ff.).

Ein Radfahrer ist absolut fahruntüchtig, wenn seine Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Tatzeitpunkt bei mindestens 1,6 Promille liegt.
Wird diese Grenze überschritten, ist ein Gegenbeweis ausgeschlossen.

 

Beachte, dass die absolute Fahruntüchtigkeit von E-Scooter-Fahrern ebenfalls ab einem Promillewert von 1,1 und nicht – wie bei Radfahrern – von 1,6 bejaht wird (vgl. NZV 2020, 582; LG München I DAR 2020, 111 (112); kritisch dazu: NZV 2020, 239).

 

Relative Fahruntüchtigkeit: Ein Fahrzeugführer ist relativ fahruntüchtig, wenn seine Blutalkoholkonzentration (BAK) zum Tatzeitpunkt bei mindestens 0,3 Promille liegt und der Grenzwert von 1,1 Promille unterschritten ist. Hinzukommen müssen typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, die die Fahruntüchtigkeit konkret belegen (bspw. Schlangenlinien fahren, rote Ampel überfahren etc.) (vgl. Rengier 43 Rn. 10 f.).

 

Das gilt auch für E-Scooter-Fahrer (vgl. LG München I DAR 2020, 111 (112); kritisch dazu: NZV 2020, 239). 

 

P: Rückrechnung BAK
Es kann sich die Frage stellen, ob der Täter zum Tatzeitpunkt relativ oder absolut fahruntüchtig war. Dies ist mittels „Rückrechnung“ zu ermitteln. Dabei wird angenommen, dass 0,1 Promille pro Stunde abgebaut werden und 2 Stunden ab Tatzeitpunkt nicht miteingerechnet werden.
     
Bsp.: 
Tatzeitpunkt 02:00 Uhr 
Entnahmezeitpunkt 07:00 Uhr
Messung von 0,8 Promille
Berechnung also erst ab 04:00 Uhr bis 07:00, mithin 3 Stunden à 0,1 Promille/Stunde ergibt 0,3 Promille und insgesamt einen BAK-Wert von 1,1 Promille.

 

Der Grundsatz in dubio pro reo verpflichtet den Richter immer den Wert anzusetzen, der für den Beschuldigten von Vorteil ist. In Straßenverkehrsdelikten ist dies dann, wenn der BAK-Wert möglichst gering ist. Im Rahmen der Schuld hingegen, wenn der BAK-Wert möglichst hoch ist! Deshalb kann die hier beschriebene Rechnung auch nicht in der Schuldprüfung übernommen werden.

 

ii. Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses anderer berauschender Mittel, Nr.1 a) Alt. 2
Hierbei entscheidend sind rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen.

 

iii. Fahruntüchtigkeit infolge von geistigen oder körperlichen Mängeln, Nr. 1 b)
Als klassischer körperlicher Mangel ist die Übermüdung zu nennen. Sehstörungen, Mängel durch die Einnahme von Medikamenten und Anfallsleiden werden ebenfalls unter Nr. 1 b subsumiert. 
(Krumm in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 315c Rn. 24)

 

bb. Nr. 2
§ 315c I Nr. 2 StGB nennt die sieben Todsünden im Straßenverkehr. Diese müssen grob verkehrswidrig oder rücksichtlos begangen werden.
Grob verkehrswidrig handelt, wer objektiv in besonders gefährlicher Weise gegen Verkehrsvorschriften verstößt, wobei typische Fahrfehler, wie (einfaches) zu schnell fahren oder mangelnder Seitenabstand nicht bereits grob verkehrswidrig sind.

 

Rücksichtlos handelt, wer ...

 


Quellen:
Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, StGB § 315c Rn. 4.
Tatbestandliche Definitionen finden sich hier: Fischer, 67. Aufl. 2020, StGB § 315b Rn. 6 – 17; § 315c Rn. 4 – 4 c.  
Krumm in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltkommentar StGB, 3. Aufl. 2020, § 315c Rn. 24.
BGHSt 6, 100.
BGHSt 27, 40; BGH NStZ-RR 2018, 24.
NZV 2020, 582.
LG München I DAR 2020, 111 (112); kritisch dazu: NZV 2020, 239.  
BGHSt 23. 261.

 


18.10.2025

Das vollständige Schema findest Du auf der heruntergeladenen PDF.
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