§ 286 BGB – Schuldnerverzug

Schema

Merke: Unter Schuldnerverzug versteht man die pflichtwidrige – vom Schuldner zu vertretende – Verzögerung der noch möglichen Leistung (Jauernig/Stadler, § 286 Rn. 2, 3).

 

I. Tatbestand
1. Fälliger, durchsetzbarer Anspruch des Gläubigers
Die Fälligkeit eines Anspruchs richtet sich nach § 271 BGB (Leistungszeit).
Wird die Fälligkeit bejaht, so dürfen weiter keine Einreden entgegenstehen. Beachtet werden muss, dass allein das Bestehen eines Einrederechts ausreichen kann. Die Einrede muss grundsätzlich nicht erhoben worden sein. Etwas anderes gilt bei § 273 und § 1000 BGB (Jauernig/Stadler, § 286 Rn. 13).

 

2. Nichtleistung trotz Möglichkeit (Pflichtverletzung)
Die Möglichkeit der Leistung durch den Schuldner muss gegeben sein. Somit gilt dann im Umkehrschluss, dass ein Schuldnerverzug bei Unmöglichkeit (Unnachholbarkeit der Leistung) ausgeschlossen ist.

 

3. Mahnung
a. Begriff
Eine Mahnung ist eine durch den Gläubiger an den Schuldner gerichtete eindeutige und hinreichend bestimmte Aufforderung die Leistung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu erbringen. Sie muss zu erkennen geben, dass ein Ausbleiben der Leistung nachteilige Folgen haben werde (BGH NJW 1998, 2133).


Die Mahnung kann mit dem Eintritt der Fälligkeit oder danach, ausdrücklich oder auch formlos erklärt werden.


Wird Klage auf Leistung erhoben oder ein Mahnbescheid im Mahnverfahren zugestellt, so ist dies gleichbedeutend mit der Mahnung, vgl. § 286 I BGB.


b. Entbehrlichkeit
...

 


Quellen:
Jauernig/Stadler, 18. Aufl. 2021, BGB § 286 Rn. 2, 3, 13, 27.
BGH NJW 1998, 2133 – Inhaltliche Anforderungen an die Mahnung.
Brox/Walker SchuldR AT, 45. Auflage, 2021, § 23, Rn 28f, 30ff.
Medicus/Lorenz SchuldR AT, 22 Auflage, 2021, § 38 Rn.1ff, 7, 8ff.
Looschelders, SchuldR AT, 20. Auflage § 26 Rn. 8.

 

Zur Vertiefung: 
Herresthal, Der Ersatz des Verzugsschadens beim Rücktritt vom Vertrag, JuS 2007, 798
Hirsch, Zufälliges Unmöglichwerden während des Schuldnerverzugs (§ 287 S.2 BGB), Jura 2003, 42. 
Kohler, Das Vertretenmüssen beim verzugsrechtlichen Schadensersatz, JZ 2004, 961.

 


29.05.2023

 

Das vollständige Schema findest Du auf der heruntergeladenen PDF.
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