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Zedent

Definition

Der Zedent ist der bisherige Gläubiger einer Forderung.

Enthalten in:

§§ 398 ff. BGB – Abtretung

Definitionen

Abtretung/Zession

Die Abtretung (= Zession) ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar), wodurch eine Forderung auf den neuen Gläubiger übertragen wird.

Zedent

Der Zedent ist der bisherige Gläubiger einer Forderung.

Zessionar

Der Zessionar ist der neue Gläubiger einer Forderung.

Globalzession

Es können „alle bestehenden“ oder „alle zukünftigen“ Forderungen abgetreten werden (Globalzession), solange sie bestimmbar sind.

Vorausabtretung

Die Abtretung zukünftiger Forderungen nennt man auch Vorausabtretung.
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