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Verwendungsabsicht

Definition

Die Verwendungsabsicht ist subjektives Element, welches im Fall der objektiven Tatbestandsverwirklichung von Nr. 1 b neben dem Vorsatz geprüft werden muss. Der Täter muss entschlossen sein, das Werkzeug oder das Mittel einzusetzen, und zwar gegenüber jeden (Täter oder auch Dritte, z.B. Polizei), welcher ihn an der Tat hindern möchte, ihn festhält oder ihm die Beute wieder abnehmen möchte. Zu einem konkreten Einsatz muss es nicht kommen.

Enthalten in:

§ 244 StGB – Diebstahl mit Waffen, Banden-, Wohnungseinbruchsdiebstahl

Definitionen

Sonst ein Werkzeug oder Mittel

Sonst ein Werkzeug oder Mittel ist ein Gegenstand, der nach seiner Art und seinem Verwendungszweck in der konkreten Situation dazu geeignet ist, Widerstand durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.

Scheinwaffe

Nach der herrschenden Meinung ist eine Drohung mit Gewalt (§ 244 I Nr. 1 b StGB) auch durch Scheinwaffen (z.B. täuschend echt aussehende Spielzeugpistole) möglich, da das Opfer hier in eine vergleichbare traumatische Lage gebracht wird.

Bande

Unter einer Bande versteht man eine Gruppe von Personen, die sich ausdrücklich oder stillschweigend zur Verübung fortgesetzter, im Einzelfall möglicherweise noch ungewisser Diebes- oder Raubtaten (§§ 242, 243; § 244 I Nr. 1; §§ 249 bis §§ 252, 255 StGB) verbunden hat.

Wohnung, § 244 StGB

Unter einer Wohnung iSd § 244 StGB versteht man abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen, vorausgesetzt, dass die Räumlichkeiten zum Bereich der Intimsphäre gehörenden Bereich gewidmet oder angesehen werden.

Verwendungsabsicht

Die Verwendungsabsicht ist subjektives Element, welches im Fall der objektiven Tatbestandsverwirklichung von Nr. 1 b neben dem Vorsatz geprüft werden muss. Der Täter muss entschlossen sein, das Werkzeug oder das Mittel einzusetzen, und zwar gegenüber jeden (Täter oder auch Dritte, z.B. Polizei), welcher ihn an der Tat hindern möchte, ihn festhält oder ihm die Beute wieder abnehmen möchte. Zu einem konkreten Einsatz muss es nicht kommen.
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