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Versicherung an Eides Statt

Definition

Die Versicherung an Eides Statt ist eine förmliche, vom Eid zu unterscheidende Beteuerung der Richtigkeit einer Angabe in gesetzlich vorgesehenen Fällen (z.B. § 98 I S. 1 InsO, § 284 III AO).

Enthalten in:

§ 156 StGB – Falsche Versicherung an Eides Statt

Definitionen

Versicherung an Eides Statt

Die Versicherung an Eides Statt ist eine förmliche, vom Eid zu unterscheidende Beteuerung der Richtigkeit einer Angabe in gesetzlich vorgesehenen Fällen (z.B. § 98 I S. 1 InsO, § 284 III AO).

Falschheit der Versicherung an Eides Statt

Falsch ist eine Versicherung an Eides Statt dann, wenn sie inhaltlich unrichtig ist, wobei sich der Umfang der Erklärungs- und Wahrheitspflicht aus der jeweiligen Verpflichtungsnorm ergibt.

Abgabe der Versicherung an Eides Statt

Abgegeben ist eine mündliche Versicherung an Eides Statt, wenn sie vor einer zur Vertretung der Behörde in solchen Angelegenheiten befugten Person mit deren Einverständnis erklärt worden ist.
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