Versammlung

Definition

Eine Versammlung ist die Zusammenkunft mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie umfasst das Recht, die Modalitäten der Versammlung hinsichtlich des Ortes und der Zeit selbst zu bestimmen (Selbstbestimmungsrecht).

Enthalten in:

Art. 8 GG – Versammlungsfreiheit

Definitionen

Versammlung

Eine Versammlung ist die Zusammenkunft mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie umfasst das Recht, die Modalitäten der Versammlung hinsichtlich des Ortes und der Zeit selbst zu bestimmen (Selbstbestimmungsrecht).

Ansammlung

Bei einer bloß zufälligen Zusammenkunft handelt es sich um eine Ansammlung und nicht um eine Veranstaltung.

Versammlung unter freiem Himmel

Eine Versammlung unter freiem Himmel findet statt, wenn sie nicht nach den Seiten abgeschlossen ist. Auf eine Überdachung ist nicht abzustellen.

Selbstbestimmungsrecht (Versammlungsfreiheit)

Die Versammlungsfreiheit umfasst das Recht, die Modalitäten der Versammlung hinsichtlich des Ortes und der Zeit selbst zu bestimmen (Selbstbestimmungsrecht).
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