Vermögenssorge

Definition

Die Vermögenssorge bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten, zu erhalten und je nach Möglichkeit zu vermehren (§ 1642 BGB).

Enthalten in:

§§ 1626 ff. BGB – Elterliche Sorge

Definitionen

Elterliche Sorge

In § 1626 I S. 1 BGB heißt es, dass die Eltern die Pflicht (!) und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).

Personensorge

Die Personensorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes und insbesondere – aber nicht abschließend – folgende Rechte und Pflichten: Pflege, § 1631 I BGB; Erziehung, § 1631 I BGB; Beaufsichtigung, § 1631 I BGB; Aufenthaltsbestimmung, § 1631 I BGB; Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen, § 1631 I BGB; Ausbildungs- und Berufswahl, § 1631a BGB; Herausgabeanspruch gegenüber Dritten, § 1632 I BGB.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bezeichnet das Recht und die Pflicht der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten, zu erhalten und je nach Möglichkeit zu vermehren (§ 1642 BGB).
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