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Verlangen

Definition

Im Rahmen des Verlangens der Tötung wird mehr als ein bloßes Einverständnis des Getöteten vorausgesetzt. Das Opfer muss in einer Art und Weise auf den Willen des Täters einwirken, sodass auf ein nachdrückliches Begehren geschlossen werden kann.

Enthalten in:

§ 216 StGB – Tötung auf Verlangen

Definitionen

Verlangen

Im Rahmen des Verlangens der Tötung wird mehr als ein bloßes Einverständnis des Getöteten vorausgesetzt. Das Opfer muss in einer Art und Weise auf den Willen des Täters einwirken, sodass auf ein nachdrückliches Begehren geschlossen werden kann.

Ausdrücklich

Die Tötung muss ausdrücklich, also in eindeutiger, nicht misszuverstehender Weise verlangt worden sein.

Ernstlich

Die Tötung muss ernstlich verlangt worden sein, also von einem freiem Willem getragen und zielbewusst auf die Tötung gerichtet sein.
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