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Verfassungsmäßige Ordnung

Definition

Unter der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 I GG ist jedes formell und materiell verfassungsgemäße Gesetz zu verstehen, so dass die allgemeine Handlungsfreiheit im Ergebnis einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt unterliegt.

Enthalten in:

Art. 2 I GG – Allgemeine Handlungsfreiheit

Definitionen

Allgemeine Handlungsfreiheit

Art. 2 I GG schützt jedes menschliche Verhalten ungeachtet seiner Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung.

Verfassungsmäßige Ordnung

Unter der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 I GG ist jedes formell und materiell verfassungsgemäße Gesetz zu verstehen, so dass die allgemeine Handlungsfreiheit im Ergebnis einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt unterliegt.
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