Unwahrheit der Tatsachen

Definition

Tatsachen sind unwahr, wenn sie objektiv nicht der Wahrheit entsprechen.

Enthalten in:

§ 187 Var. 1 StGB – Verleumdung

Definitionen

Unwahrheit der Tatsachen

Tatsachen sind unwahr, wenn sie objektiv nicht der Wahrheit entsprechen.
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