Sonstige niedrige Beweggründe

Definition

Der Täter handelt aus niedrigen Beweggründen, wenn sein Tatantrieb nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Ebene steht und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert erscheint.

Enthalten in:

§§ 212 I, 211 StGB – Mord

Definitionen

Hirntod, § 212 StGB

Als Taterfolg des § 212 StGB muss der Tod eines Menschen eingetroffen sein, der sich als Hirntod spezifizieren und sich wiederum als irreversiblen Funktionsausfall des Gehirns definieren lässt.

Heimtücke

Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensbildung, die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.

Feindliche Willensrichtung

Unter feindlicher Willensrichtung versteht man, dass der Täter gerade nicht im vermeintlich Besten des Opfers handelt.

Arglos

Arglos ist, wer sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (unmittelbares Ansetzen) keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht.

Wehrlos

Wehrlos ist, wer infolge der Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und Abwehrfähigkeit stark eingeschränkt ist.

Motivbündel

In Fällen, in denen der Täter neben dem Motiv der Vermögensvermehrung um jeden Preis noch andere Motive hat, z.B. Furcht entdeckt zu werden, Abneigung, Eifersucht, Wut usw., spricht man von einem Motivbündel. Damit die Habgier bejaht werden kann, muss sie das tatprägende und tatdominierende Motiv sein.

Grausam

Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.

Gemeingefährlich

Der Täter handelt gemeingefährlich, wenn er ein Mittel wählt, dessen Wirkungsweise nicht beherrschbar ist und das aus diesem Grund eine Lebensgefahr für eine Mehrzahl von Menschen mit sich bringen kann.

Mordlust

Aus Mordlust handelt, wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen, insbesondere derjenige, der allein aus Freunde an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet.

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer im Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung sucht (Lustmord), wer tötet, um im Anschluss seine sexuelle Lust an der Leiche zu befriedigen oder wer den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf nimmt, um den Geschlechtsverkehr durchführen zu können.

Habgier

Unter Habgier versteht man ein rücksichtloses Gewinnstreben um jeden Preis, auch um den Preis eines Menschenlebens.

Sonstige niedrige Beweggründe

Der Täter handelt aus niedrigen Beweggründen, wenn sein Tatantrieb nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Ebene steht und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert erscheint.
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