Schadenersatz statt eines Teils der Leistung (kleiner Schadenersatz)

Definition

Beim Schadensersatz statt eines Teils der Leistung (kleiner Schadensersatz) erlischt der Erfüllungsanspruch und es tritt Schadenersatz in Geld an dessen Stelle. Der Unterschied zum großen Schadenersatz (Schadensersatz statt der ganzen Leistung) besteht darin, dass die ursprünglich gewährten Sachen nicht zurückgegeben werden, der Käufer die mangelbehaftete Sache also behält. Nur das „Mehr“ des Erfüllungsanspruchs wird durch Geld ersetzt, also die Differenz zwischen Wert der Sache im mangelfreien Zustand und ihrem tatsächlichen Wert (sog. mangelbedingter Minderwert).

Enthalten in:

Schadensersatz statt und neben der Leistung

Definitionen

Schadenersatz statt der Leistung

Beim Schadenersatz statt der Leistung erlischt die Pflicht zur Erfüllung, vgl. § 281 IV BGB. Anstelle der Erfüllung tritt der Anspruch auf Schadenersatz. Es kann sich um Schadenersatz statt der ganzen Leistung oder um Schadenersatz statt eines Teils der Leistung handeln.

Schadenersatz statt der ganzen Leistung (großer Schadenersatz)

Der Erfüllungsanspruch wird beim Schadensersatz statt der ganzen Leistung (großer Schadensersatz) vollständig durch den Schadenersatzanspruch surrogiert. Statt der Erfüllung kann wertentsprechend Schadenersatz in Geld gefordert werden.

Schadenersatz statt eines Teils der Leistung (kleiner Schadenersatz)

Beim Schadensersatz statt eines Teils der Leistung (kleiner Schadensersatz) erlischt der Erfüllungsanspruch und es tritt Schadenersatz in Geld an dessen Stelle. Der Unterschied zum großen Schadenersatz (Schadensersatz statt der ganzen Leistung) besteht darin, dass die ursprünglich gewährten Sachen nicht zurückgegeben werden, der Käufer die mangelbehaftete Sache also behält. Nur das „Mehr“ des Erfüllungsanspruchs wird durch Geld ersetzt, also die Differenz zwischen Wert der Sache im mangelfreien Zustand und ihrem tatsächlichen Wert (sog. mangelbedingter Minderwert).

Schadenersatz neben der Leistung

Der Schadenersatz neben der Leistung tritt, wie der Name schon sagt, nicht anstelle der Erfüllung. Vielmehr steht der ursprüngliche Erfüllungsanspruch – etwa auch als Nacherfüllungsanspruch – und der Schadenersatzanspruch nebeneinander und können kumulativ geltend gemacht werden.
Cookie Diese Website verwendet Cookies. Wenn Du weitersurfst, stimmst Du der Cookie-Nutzung zu.