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Rechtsobjekt

Definition

An einem Rechtsobjekt können Rechtssubjekte Rechte haben. Es handelt sich um einen Rechtsgegenstand (bspw. eine Sache nach § 90 BGB oder Schutzrechte des Gewerblichen Rechtsschutzes …).

Enthalten in:

Rechtssubjekt und Rechtsobjekt

Definitionen

Rechtssubjekt

Unter einem Rechtssubjekt versteht man einen Träger subjektiver Rechte und Pflichten, also eine Person, die Rechtshandlungen vornehmen kann. Man unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Rechtsobjekt

An einem Rechtsobjekt können Rechtssubjekte Rechte haben. Es handelt sich um einen Rechtsgegenstand (bspw. eine Sache nach § 90 BGB oder Schutzrechte des Gewerblichen Rechtsschutzes …).

Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Sie beginnt bei natürlichen Personen (!) mit der Beendigung der Geburt, § 1 BGB. Juristische Personen erlangen Rechtsfähigkeit z.B. durch die Eintragung ins Handelsregister.

Absolute Rechte

Absolute Rechte wirken gegen jedermann. Der Rechtsinhaber (z.B. Eigentümer) kann jeden von der Benutzung seines Rechts ausschließen.

Relative Rechte

Relative Rechte wirken lediglich relativ gegenüber bestimmten Personen. Von diesen kann der Rechteinhaber ein Tun oder Unterlassen fordern.

Gestaltungsrecht

Ein Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, welches dem Inhaber ermöglicht, durch einseitige Handlungen eine Rechtsänderung herbeizuführen (z.B. Kündigung, Rücktritt, Anfechtung …), also auf ein bestehendes Rechtsverhältnis einzuwirken.

Bewegliche (körperliche) Gegenstände

Bewegliche (körperliche) Gegenstände sind solche, die weder Grundstücke sind und auch nicht mit einem Grundstück fest verbunden sind.

Unbewegliche (körperliche) Gegenstände

Unbewegliche (körperliche) Gegenstände sind Grundstücke und die mir einem Grundstück fest verbundenen Gegenstände.
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