Presse

Definition

„Als Presse sind alle zur Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse einzustufen, wobei die Verbreitung regelmäßig durch ein körperliches Trägermedium erfolgt, das durch Vervielfältigung erstellt wird.“

Enthalten in:

Art. 5 I GG – Pressefreiheit

Definitionen

Presse

„Als Presse sind alle zur Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse einzustufen, wobei die Verbreitung regelmäßig durch ein körperliches Trägermedium erfolgt, das durch Vervielfältigung erstellt wird.“
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