Passiver Bestandsschutz

Definition

Der passive Bestandsschutz stellt eine Ausnahme zur materiellen Baurechtswidrigkeit dar. Materielle Illegalität liegt dann gerade nicht vor, wenn die Anlage nach früherer Rechtslage zur Errichtung für längere Zeit materiell legal war, man also zu diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung bekommen hätte.

Enthalten in:

Bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen

Definitionen

Formelle Baurechtswidrigkeit

Bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen setzen formelle Baurechtswidrigkeit voraus, welche zu bejahen ist, wenn für das Vorhaben keine Baugenehmigung (mehr) vorliegt, obwohl es einer solchen bedurft hätte oder die Anlage von der erteilten Baugenehmigung deutlich abweicht.

Materielle Baurechtswidrigkeit

Materielle Baurechtswidrigkeit bedeutet, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da es mit dem materiellen Baurecht kollidiert.

Passiver Bestandsschutz

Der passive Bestandsschutz stellt eine Ausnahme zur materiellen Baurechtswidrigkeit dar. Materielle Illegalität liegt dann gerade nicht vor, wenn die Anlage nach früherer Rechtslage zur Errichtung für längere Zeit materiell legal war, man also zu diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung bekommen hätte.
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