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Organstreitverfahren

Definition

Mit dem Organstreitverfahren können sich Verfassungsorgane und bestimmte andere Beteiligte gegen Eingriffe in ihre verfassungsrechtlichen Rechte durch andere Organe wenden.

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Organstreitverfahren

Definitionen

Organstreitverfahren

Mit dem Organstreitverfahren können sich Verfassungsorgane und bestimmte andere Beteiligte gegen Eingriffe in ihre verfassungsrechtlichen Rechte durch andere Organe wenden.

Antragsgegenstand Organstreitverfahren

Antragsgegenstand kann jede Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners sein. Erfasst sind auch Maßnahmen ohne Rechtswirkung, sofern sie geeignet sind, in die Rechtsstellung des Antragstellers einzugreifen.

Begründetheit Organstreitverfahren

Der Antrag ist begründet, wenn die Maßnahme oder Unterlassung gegen das Grundgesetz verstößt und den Antragsteller in eigenen verfassungsmäßigen Rechten verletzt.
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