OHG

Definition

Die OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen (Privat- und Gesellschaftsvermögen) für die Gesellschaftsschulden haften.
 

Enthalten in:

§§ 105 ff. HGB – Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Definitionen

OHG

Die OHG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen (Privat- und Gesellschaftsvermögen) für die Gesellschaftsschulden haften.
 

Cookie Diese Website verwendet Cookies. Wenn Du weitersurfst, stimmst Du der Cookie-Nutzung zu.