heyJura - Dein eigenes juristisches Lern-Skript

Luxusaufwendungen

Definition

Luxusaufwendungen sind Aufwendungen, die der Schuldner nur aufgrund der Bereicherung getätigt hat, diese also ohne die Bereicherung nicht selbst getätigt hätte.

Enthalten in:

§ 812 I 1 Alt. 1 BGB – Herausgabeanspruch

Definitionen

Leistungskondiktion

Eine Leistungskondiktion (klassischer Fall davon ist der § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB, aber auch § 812 I S. 2 Alt. 1 und Alt. 2 BGB sind Leistungskondiktionen) zeichnet sich durch eine Bereicherung auf Grundlage einer Leistung aus.

Etwas

Unter dem erlangten „Etwas“ versteht man jeden vermögenswerten Vorteil. Bsp.: Eigentum, Besitz, Forderungen, Befreiung von einer Verbindlichkeit Anwartschaftsrechte, Luxusaufwendungen … Nicht hingegen: Ersparte Aufwendungen

Durch Leistung

Eine Leistung ist jede bewusste (Leistungsbewusstsein) und zweckgerichtete Mehrung (Leistungszweck) fremden Vermögens.

Ohne Rechtsgrund

Eine Leistung wird ohne rechtlichen Grund erbracht, wenn die Zuwendung an den Leistungsempfänger nicht hätte erbracht werden müssen, da es zum Zeitpunkt der Leistung an der Gültigkeit bzw. Beständigkeit einer schuldrechtlichen Beziehung (Vertrag oder Gesetz) mangelt.

Ersparte Aufwendungen

Ersparte Aufwendungen sind Aufwendungen, die der Schuldner so oder so hätte tätigen müssen.

Luxusaufwendungen

Luxusaufwendungen sind Aufwendungen, die der Schuldner nur aufgrund der Bereicherung getätigt hat, diese also ohne die Bereicherung nicht selbst getätigt hätte.

Cookie Diese Website verwendet Cookies. Wenn Du weitersurfst, stimmst Du der Cookie-Nutzung zu.