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Laden

Definition

Unter einem Laden versteht man jede dem Publikum frei zugängliche, wenn auch nur vorübergehend benutzte Verkaufsstätte, die als solche bestimmt ist. Beispiele: Einzelhandelsgeschäfte, Warenhäuser, Verkaufsräume

Enthalten in:

§ 56 HGB – Ladenvollmacht

Definitionen

Laden

Unter einem Laden versteht man jede dem Publikum frei zugängliche, wenn auch nur vorübergehend benutzte Verkaufsstätte, die als solche bestimmt ist. Beispiele: Einzelhandelsgeschäfte, Warenhäuser, Verkaufsräume

Angestellt

Angestellt im Sinne des § 56 HGB ist jede Person, die mit Wissen und Wollen des Inhabers an der Verkaufstätigkeit mitwirkt. Dabei ist es nicht entscheidend, welcher Aufgaben- oder Pflichtenkreis sonst im Unternehmen wahrgenommen wird. Der arbeitsrechtliche Angestelltenbegriff ist hier nicht anzuwenden, sodass auch Freunde, Familienmitglieder, Praktikanten oder Aushilfen Angestellte nach § 56 HGB sein können.

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