Da die Dassonville-Formel sehr weit gefasst ist und somit beinahe jede mitgliedsstaatliche Maßnahme umfassen könnte, bedarf sie einer Einschränkung. Diese wird mithilfe der Keck-Formel vorgenommen.
Danach muss es sich für eine Maßnahme gleicher Wirkung um produktbezogene Regelungen und nicht verkaufsbezogene Regelungen handeln.
Die Warenverkehrsfreiheit zielt darauf ab, dass der Binnenmarkt und somit der uneingeschränkte Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden kann.
Eine Ware ist grundsätzlich jeder Gegenstand, der Geldwert hat und Gegenstand von Handelsgeschäften sein kann. Um Unionsware zu sein, muss die Ware aus einem Mitgliedstaat der Union stammen oder aus einem Drittland, wenn sich die Ware in einem Mitgliedsstaat der Union im freien Verkehr befindet, Art. 28 II AEUV.
Die Grundfreiheiten bedürfen immer eines Binnenmarktbezugs, also eines grenzüberschreitenden Elements zwischen den Mitgliedsstaaten. Auf reine Inlandssachverhalte sind die Grundfreiheiten nicht anwendbar.
Unter tarifäre Handelshemmnisse fallen Zölle (Art. 28, 30 AEUV) sowie Abgaben mit zollgleicher Wirkung.
Abgaben mit zollgleicher Wirkung sind solche Abgaben, die von einem Mitgliedsstaat einseitig auferlegt werden, jedoch nicht Zoll im eigentlichen Sinne darstellen.
Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sind alle Maßnahmen, die die Ein- oder Ausfuhr einer Ware der Menge oder dem Wert nach begrenzen. Auch vollständige Ein- oder Ausfuhrverbot fallen hierunter.
Eine offene Diskriminierung liegt vor, wenn die Maßnahme explizit am Merkmal der Staatsangehörigkeit anknüpft.
Bei der versteckten Diskriminierung wirkt die inländische Maßnahme so, als beträfe sie alle Personen gleichermaßen, wirkt sich im Endeffekt aber wie eine offene Diskriminierung gegenüber EU-Ausländern aus, da sie typischerweise diese benachteiligt.
Nach der sog. Dassonville-Formel sind Maßnahmen gleicher Wirkung alle Maßnahmen eines Mitgliedsstaats, die geeignet sind, den freien Handelsverkehr unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu beeinträchtigen.
Da die Dassonville-Formel sehr weit gefasst ist und somit beinahe jede mitgliedsstaatliche Maßnahme umfassen könnte, bedarf sie einer Einschränkung. Diese wird mithilfe der Keck-Formel vorgenommen.
Danach muss es sich für eine Maßnahme gleicher Wirkung um produktbezogene Regelungen und nicht verkaufsbezogene Regelungen handeln.