Hilfeleisten

Definition

Hilfeleisten ist jedes Ermöglichen oder Erleichtern der Tat.

Enthalten in:

§ 27 StGB – Beihilfe

Definitionen

Hilfeleisten

Hilfeleisten ist jedes Ermöglichen oder Erleichtern der Tat.

Sukzessive Beihilfe

Ein Fall der sukzessiven Beihilfe liegt dann vor, wenn der Gehilfe erst nach Vollendung, aber noch vor Beendigung der Haupttat tätig wird.
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