heyJura - Dein eigenes juristisches Lern-Skript

Gewalt gegen eine Person, § 249 StGB

Definition

Gewalt ist jeder durch eine unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf den Körper eines Anderen wirkender körperlicher Zwang, der nach der Vorstellung des Täters bestimmt (subjektiv) und geeignet (objektiv) ist, einen tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand des Opfers zu überwinden oder unmöglich zu machen. Der Gewaltbegriff aus § 249 StGB ist enger als aus § 240 StGB, da er Gewalt gegen Sachen nicht miteinschließt.

Enthalten in:

§ 249 StGB – Raub

Definitionen

Gewalt gegen eine Person, § 249 StGB

Gewalt ist jeder durch eine unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf den Körper eines Anderen wirkender körperlicher Zwang, der nach der Vorstellung des Täters bestimmt (subjektiv) und geeignet (objektiv) ist, einen tatsächlich geleisteten oder erwarteten Widerstand des Opfers zu überwinden oder unmöglich zu machen. Der Gewaltbegriff aus § 249 StGB ist enger als aus § 240 StGB, da er Gewalt gegen Sachen nicht miteinschließt.

Vis compulsiva

Ausprägungen der Gewalt ist zum einen die beeinflussende Willensbeugung (vis compulsiva), welche dazu führt, dass der Willen des Genötigten in eine gewünschte Richtung gesteuert wird.

Vis absoluta

Der Gewaltbegriff umfasst auch eine Form der Gewalt, die den Willen des Opfers gänzlich ausschaltet, das Verhalten des Opfers also unmittelbar erzwingt (vis absoluta).

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, § 249 StGB

Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, worauf der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Die Drohung muss in sich die Wahrscheinlichkeit des Todes oder einer nicht ganz unerheblichen Körperverletzung tragen.

Gewalt

Gewalt ist jede körperliche Tätigkeit, durch die physisch (d.h. körperlich) wirkender Zwang ausgeübt wird, der bestehenden oder zu erwarteten Widerstand überwinden soll. Als körperlich wird der Zwang empfunden, wenn das Opfer ihm gar nicht, nur mit erheblicher Kraftentfaltung oder in unzumutbarer Weise begegnen kann.
Cookie Diese Website verwendet Cookies. Wenn Du weitersurfst, stimmst Du der Cookie-Nutzung zu.