Gebietsverträglichkeit

Definition

Der Gebietsverträglichkeit kommt drittschützenden Charakter zu. Sie stellt einen Unterfall des Gebietserhaltungsanspruchs dar. Nicht gebietsverträglich ist ein Vorhaben, wenn es bezogen auf den Gebietstypen typischerweise störend wirkt. Dies ist durch Sachverhaltsanalyse zu ermitteln.

Enthalten in:

Erteilung einer Baugenehmigung

Definitionen

Bauliche Anlage iSv § 29 I BauGB

Eine bauliche Anlage iSv § 29 BauGB ist eine mit dem Erdboden künstlich verbundene Anlage, die geeignet ist, bauplanungsrechtliche Spannungen hervorzurufen.

Gebietsverträglichkeit

Der Gebietsverträglichkeit kommt drittschützenden Charakter zu. Sie stellt einen Unterfall des Gebietserhaltungsanspruchs dar. Nicht gebietsverträglich ist ein Vorhaben, wenn es bezogen auf den Gebietstypen typischerweise störend wirkt. Dies ist durch Sachverhaltsanalyse zu ermitteln.

Gebietserhaltungsanspruch

Nach dem Gebietserhaltungsanspruchs hat der Plannachbar einen Abwehranspruch gegen Vorhaben, die mit der Gebietsfestsetzung unvereinbar sind.

Faktischer Bebauungsplan

Ein faktischer Bebauungsplan liegt vor, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem Baugebiet nach der BauNVO faktisch entspricht.

Im Zusammenhang bebauter Ortsteil

Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil zeichnet sich durch eine tatsächlich zusammenhängende Bebauung von einigem Gewicht als Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur aus; einzelne Lücken sind dabei irrelevant, sofern bei Gesamtbetrachtung ein Eindruck der Geschlossenheit vorherrscht.
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