Forum internum

Definition

Das Recht, einen Glauben zu haben.

Enthalten in:

Art. 4 GG – Glaubens- und Gewissensfreiheit

Definitionen

Glaube

Ein Glaube iSd Art. 4 GG ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens. Die Glaubensfreiheit umfasst die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Religion

Religion ist ein Glaube mit transzendentalen, das heißt den Menschen überschreitenden und außerweltlichen (göttlichen), Bezügen.

Weltanschauung

Unter Weltanschauung ist eine umfassende Deutung des Weltgeschehens ohne Transzendenzbezug zu verstehen.

Gewissensentscheidung

Eine Gewissensentscheidung ist jede sittliche Entscheidung, die der Einzelne als für sich unmittelbar verpflichtend erfährt.

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Das Recht, einen Glauben zu haben.

Forum externum

Das Recht, einen Glauben wahrnehmbar zu praktizieren und nach außen zu tragen.
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