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Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Definition

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) besteht, wenn Eigentümer und Besitzer auseinanderfallen und der Besitzer kein Recht zum Besitz hat (siehe Schema zu § 985 BGB), sog. Vindikationslage.

Enthalten in:

Grundbegriffe des EBV

Definitionen

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) besteht, wenn Eigentümer und Besitzer auseinanderfallen und der Besitzer kein Recht zum Besitz hat (siehe Schema zu § 985 BGB), sog. Vindikationslage.

Funktion des EBV

Das EBV regelt Nutzungs –, Schadenersatz –, und Aufwendungsersatzansprüche zwischen Eigentümer und nicht berechtigtem Besitzer. Dabei verfolgt es den Zweck, nur den Besitzer mit Schadenersatz oder Nutzungsersatz zu belasten, der bösgläubig oder verklagt ist. Das EBV schützt somit den unverklagten und gutgläubigen nicht-berechtigten Besitzer und entfaltet insoweit auch eine Sperrwirkung.

Sperrwirkung des EBV

Das EBV sperrt Ansprüche aus dem Vertrags-, Delikts-, und Bereicherungsrecht, sofern sie auf das gleiche Ziel ausgerichtet sind. Bei Schadenersatz und Nutzungsersatz sind die Regeln zum EBV damit oft vorrangig, wenn nicht sogar abschließend. Die Konkurrenzen zum EBV sind im Einzelfall jedoch höchst umstritten.
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