Ehe

Definition

Nach einem mittlerweile veralteten Urteil des BVerfG ist die Ehe die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinanderstehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können. Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls den Bund der Ehe eingehen. Entsprechend wurde der alte Wortlaut des § 1353 I S. 1 BGB, der da hieß „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ abgeändert in „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Somit gilt also bezüglich des Ehebegriffes: „Die Ehe ist die Vereinigung (Dauerschuldverhältnis) zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der beide Ehepartner in gleichberechtigter Partnerschaft zueinanderstehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.“

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Ehe

Nach einem mittlerweile veralteten Urteil des BVerfG ist die Ehe die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinanderstehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können. Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls den Bund der Ehe eingehen. Entsprechend wurde der alte Wortlaut des § 1353 I S. 1 BGB, der da hieß „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ abgeändert in „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Somit gilt also bezüglich des Ehebegriffes: „Die Ehe ist die Vereinigung (Dauerschuldverhältnis) zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, begründet auf freiem Entschluss unter Mitwirkung des Staates, in der beide Ehepartner in gleichberechtigter Partnerschaft zueinanderstehen und über die Ausgestaltung ihres Zusammenlebens frei entscheiden können.“
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