Bewusster Eigengeschäftsführungswillen

Definition

Der Geschäftsführer behandelt ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes. Beispiel: Der eifersüchtige Ingenieur I meldet eine Erfindung seines smarten Nachbarn N zum Patent an.

Enthalten in:

§ 687 II BGB – Angemaßte vorsätzliche Eigengeschäftsführung

Definitionen

Unechte GoA

Die echte GoA unterscheidet sich von der unechten GoA durch den Fremdgeschäftsführungswillen. Es gibt zwei Arten der unechten GoA, nämlich die irrtümliche Eigengeschäftsführung (§ 687 I BGB) und die vorsätzliche/angemaßte Eigengeschäftsführung (§ 687 II BGB).

Vorsätzliche / angemaßte Eigengeschäftsführung (unechte GoA), § 687 II BGB

Der Geschäftsführer handelt ohne Fremdgeschäftsführungswillen und behandelt das fremde Geschäft wissentlich als sein eigenes.

Bewusster Eigengeschäftsführungswillen

Der Geschäftsführer behandelt ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes. Beispiel: Der eifersüchtige Ingenieur I meldet eine Erfindung seines smarten Nachbarn N zum Patent an.

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