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Beleidigung

Definition

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Nicht- oder Missachtung einer anderen Person auf verbaler oder non-verbaler Art und Weise.

Enthalten in:

§ 185 StGB – Beleidigung

Definitionen

Beleidigung

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Nicht- oder Missachtung einer anderen Person auf verbaler oder non-verbaler Art und Weise.

Tätlichkeit

Unter einer Tätlichkeit versteht man eine unmittelbar gegen den Körper gerichtete Einwirkung, die nach ihrem objektiven Sinn eine besondere Missachtung des Geltungswerts des Betroffenen ausdrückt.

Beleidigungsfreie Sphäre

Es existiert ein Bereich besonderer vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen, wozu insbesondere der engste Familienkreis gehört. Engste Verwandte werden mithin dahingehend privilegiert, dass sie untereinander ungestört frei vertraulich kommunizieren können und diese Kommunikation dem Schutz der Ehre vorgeht.
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