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Ausfertigung

Definition

Ausfertigung heißt, dass der Bundespräsident die sog. Urschrift (Originaldokument) des verabschiedeten Gesetzes unterzeichnet. Damit wird beurkundet, dass das unterzeichnete Gesetz und die Beschlüsse des Gesetzgebers wörtlich übereinstimmt.

Enthalten in:

Art. 54 ff. GG – Bundespräsident

Definitionen

Bundespräsident

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und verkörpert die Einheit des Staates. Er repräsentiert Deutschland nach innen und außen, ist aber keiner der drei klassischen Gewalten (Judikative, Exekutive, Legislative) zuzuordnen. Als einziges Verfassungsorgan ist er kein Kollegialorgan, da sein Amt nur aus einer Person besteht.

Ausfertigung

Ausfertigung heißt, dass der Bundespräsident die sog. Urschrift (Originaldokument) des verabschiedeten Gesetzes unterzeichnet. Damit wird beurkundet, dass das unterzeichnete Gesetz und die Beschlüsse des Gesetzgebers wörtlich übereinstimmt.

Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bezieht sich auf formelle Fragen wie bspw., ob die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz eingehalten wurde, aber auch auf materielle Fragen (materielles Prüfungsrecht), mithin auf Fragen betreffend die materielle Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. 

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