Asthenische Affekte

Definition

Der Verteidigende handelt aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sog. asthenische Affekte).

Enthalten in:

§ 33 StGB – Überschreitung der Notwehr

Definitionen

Intensiver Notwehrexzess

Der intensive Notwehrexzess ist dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen der Erforderlichkeit oder Gebotenheit überschritten wurde.

Extensiver Notwehrexzess

Der extensive Notwehrexzess ist dadurch gekennzeichnet, dass keine Notwehrlage (mehr) gegeben ist, der Verteidigende also die zeitlichen Grenzen der Notwehrlage verkennt. Der Angriff des Täters ist nicht mehr gegenwärtig (nachzeitiger Notwehrexzess) oder noch nicht gegenwärtig (vorzeitiger Notwehrexzess).

Asthenische Affekte

Der Verteidigende handelt aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (sog. asthenische Affekte).

Sthenische Affekte

Nicht erfasst von den subjektiven Voraussetzungen des § 33 StGB sind z.B. Zorn, Verwirrung, Furcht (sthenische Affekte).

Putativnotwehrexzess

Der Täter überschreitet die Grenzen der Notwehr bei nur lediglich angenommener Notwehrlage.
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